Ailesbury Hair Fleming Place Clinic – Bedingungen und Konditionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ailesbury Hair Fleming Place Clinic (im Folgenden AHF genannt)
Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden haben.
Artikel 1.0: Verstehen und anerkennen
1.1: Der Patient wird über die Art des Eingriffs sowie über dessen Risiken und Dauerhaftigkeit aufgeklärt
1.2: Der Patient erhält schriftliche Anweisungen vor der Operation, die er lesen und bestätigen wird, dass er sie vollständig verstanden hat.
1.3: Der Patient erhält bei der Reservierung ein schriftliches Anamneseformular zum Ausfüllen. Der Patient muss die Klinik vor dem Eingriff über alle ihm bekannten Krankheiten informieren, einschließlich, aber nicht ausschließlich:
- Allergie/Heuschnupfen
- Keloidnarben oder Schwierigkeiten bei der Heilung
- Anämie
- Nierenerkrankung
- Asthma oder Keuchen
- Nierenstein oder Blut im Urin
- HIV/AIDS oder ARC
- Lebererkrankung oder Gelbsucht
- Rückenprobleme/Schmerzen
- Appetitlosigkeit/Übelkeit/Erbrechung
- Blasenentzündung
- Lungenprobleme/-krankheiten
- Blutungsneigung/Gerinnungsprobleme
- Neuritis (Entzündung eines Nervs)
- Knochen- oder Gelenkverformung
- Nervosität
- Atembeschwerden
- Schmerzen in Schulter, Armen oder Händen
- Gebrochene Knochen/Knochenkrankheit
- Herzklopfen oder Herzstolpern
- Brennender oder häufiger Harndrang
- Magengeschwür/Magengeschwür
- Krebs, Zyste, Geschwulst oder Tumor
- Phlebitis einer Vene
- Katarakt/Glaukom
- Lungenentzündung
- Veränderung der Stuhlgewohnheiten/Blutung
- Probleme während des chirurgischen Eingriffs
- Schmerzen oder Druck in der Brust
- Anhaltende Heiserkeit
- Schüttelfrost, Fieber oder nächtliche Schweißausbrüche
- Psychiatrische/emotionale Probleme
- Chronischer Husten
- Kürzliche Gewichtszunahme oder -abnahme
- Verstopfung
- Wiederholte Diarrhöe
- Husten oder Erbrechen von Blut
- Rheumatisches Fieber
- Diabetes
- Rheumatismus/Arthritis
- Schlafschwierigkeiten
- Klingeln in den Ohren
- Schwindel / Ohnmacht / Ohnmachtsanfälle
- Scharlachfieber
- Doppeltsehen oder Blindheit
- Schwere Ohren-, Nasen- und Rachenprobleme
- Epilepsie/Konvulsionen/Krampfanfälle
- Sexuell übertragbare Krankheit
- Übermäßige Müdigkeit oder Erschöpfung
- Sinus Probleme
- Augenverletzung oder -erkrankung
- Hautausschlag/Krankheit
- Krebs in der Familiengeschichte
- Kurzatmigkeit
- Familiengeschichte von Bluthochdruck
- Zucker oder Albumin im Urin
- Häufige Erkältungen
- Anschwellen der Knöchel oder Füße
- Häufige oder starke Kopfschmerzen
- Geschwollene oder schmerzhafte Gelenke
- Häufige oder schwere Verdauungsstörungen
- Sehnenscheidenentzündung/schwache Handgelenke
- Gicht
- Probleme mit der Schilddrüse
- Kopfverletzung
- Engegefühl in der Brust
- Herzgeräusche/Mittralklappenprolaps
- Konzentrationsschwierigkeiten
- Herzprobleme/-krankheiten
- Tuberkulose
- Hepatitis
- Hoher Blutdruck
- Hormonelle Probleme
1.4: Die AHF kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die dadurch entstehen, dass der Patient diese Daten nicht angibt.
1.5: Der Patient informiert die Klinik über alle in den letzten 30 Tagen eingenommenen Medikamente.
1.6: Der Patient sollte sieben Tage vor dem Eingriff kein Aspirin oder Ibuprofen mehr einnehmen und muss die Klinik darüber informieren.
1.7: Der Patient sollte ab sieben Tagen vor der Behandlung auf Alkohol verzichten und muss die Klinik darüber informieren.
1.8: Der Patient sollte sieben Tage vor der Behandlung auf die Einnahme von Minoxidil verzichten und muss die Klinik darüber informieren, wenn er dies getan hat.
1.9: Vor und nach der Operation werden Patientenfotos gemacht, die nach dem Ermessen der Klinik und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Dokumentation aller durchgeführten Arbeiten verwendet werden. Der Patient kann verlangen, dass seine Identität geheim gehalten wird.
1.10: AHF behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
1.11: AHF behält sich das Recht vor, unsere Preisstruktur jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
Artikel 2.0: Behandlung
2.1: Eine Haartransplantation ist die Entscheidung des Patienten und nur des Patienten, und der Patient erklärt sich mit allen Handlungen oder Verhaltensweisen einverstanden, die für die Durchführung der Behandlung angemessen sind.
2.2: Der Patient versteht die Grenzen der chirurgischen Haarwiederherstellung und das erwartete Ergebnis der Behandlung vor Beginn der Behandlung.
2.3: Der Patient versteht, dass bei einer Haartransplantation lediglich vorhandenes Haar aus dem Spenderbereich auf den Empfänger verpflanzt wird. Dieses Verfahren hat keine Kontrolle über den zukünftigen, fortgesetzten und fortschreitenden Verlust der vorhandenen Haare auf der Kopfhaut.
2.4: Die Haartransplantation ist ein medizinisches Umverteilungsverfahren, bei dem Ihr eigenes, natürliches Haar von einem Bereich in einen anderen verpflanzt wird. Es werden weder neue Haare geschaffen, noch wird der Kahlheitsprozess aufgehalten. Die Ergebnisse einer Haartransplantation hängen vom Verhältnis zwischen dem Bedarf (kahler Bereich) und dem Angebot (Größe und Dichte des Spenderbereichs) sowie von der natürlichen Heilungsfähigkeit des Patienten ab.
2.5: Bei einer AHF i-Haartransplantation zahlen Sie für unser Fachwissen und unsere Erfahrung im Bereich der Haarwiederherstellung, aber nicht für ein bestimmtes Ergebnis. Alle fotografischen Beispiele, die in der Beratung und/oder im Marketingmaterial gezeigt werden, dienen nur der Veranschaulichung. Der Patient versteht voll und ganz, dass keine Garantie für das genaue Ergebnis dieses oder eines anderen medizinischen Verfahrens gegeben werden kann.
2.6: Es ist nicht möglich, die Haare zu dicht aneinander zu implantieren, da ein gewisser Abstand für die Heilung eingehalten werden muss. Der Patient kann sich jederzeit für weitere Haartransplantationssitzungen entscheiden, um einem Bereich mehr Dichte zu verleihen oder größere Bereiche zu bedecken, sofern der Chirurg dies für seinen Fall für angemessen hält.
2.7: Der Patient versteht, dass die Behandlung mit Unannehmlichkeiten verbunden sein kann. Andere Nebenwirkungen können leichte Blutungen, Rötungen, Taubheit und Schwellungen sein.
2.8: Der Patient ist sich bewusst, dass es bei der Haarwiederherstellung zu einer erkennbaren Narbenbildung kommen kann. Sowohl bei FUE- als auch bei FUT-Haartransplantationen führt die Klinik den Eingriff mit dem Ziel durch, eine mögliche Narbenbildung zu minimieren.
2.9: Der Patient versteht, dass die transplantierten Haare langfristig das Verhalten der Haare in der Spenderregion widerspiegeln werden. Das bedeutet, dass, sollte das Spenderhaar im Laufe Ihres Lebens dünner werden, auch die transplantierten Haare dünner werden können.
2.10: Um ein optimales Ergebnis zu erzielen, muss der Patient unsere schriftlichen und mündlichen Nachsorgeanweisungen befolgen. Dazu können medizinische Behandlungen gehören, um weiteren Haarausfall zu stoppen, sowie die Teilnahme an der Nahtentfernung und anderen postoperativen Terminen.
2.11: Die AHF kann nicht für Kosten haftbar gemacht werden, die im Zusammenhang mit einer Nachsorge- oder Folgebehandlung zur Behandlung möglicher Komplikationen entstehen, einschließlich Reise- und Unterbringungskosten sowie Kosten, die dem Kunden durch Arbeitsausfall oder Verdienstausfall entstehen.
2.12: Die AHF kann einen Richtwert dafür angeben, wie lange ein bestimmtes Verfahren dauern wird. Aufgrund zahlreicher Variablen kann das Verfahren kürzer oder länger als veranschlagt ausfallen.
2.13: Die AHF behält sich das Recht vor, die Behandlung im Interesse der Patientensicherheit abzubrechen, wenn der Patient unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol steht. In einem solchen Fall wird die nicht erstattungsfähige Anzahlung als Stornogebühr einbehalten.
2.14: Die nicht erstattungsfähige Kaution wird als Stornogebühr einbehalten, wenn davon ausgegangen wird, dass der Patient es versäumt hat, AHF im Vorfeld des Eingriffs über bekannte Erkrankungen oder andere mögliche Kontraindikationen für die Behandlung zu informieren, die dann im Interesse der Patientensicherheit zu einer Stornierung der Behandlung führen.
Artikel 3.0: Zahlungen
3.1: Dem Patienten kann bei einem persönlichen Beratungsgespräch oder durch eine Fotoanalyse
ein Honorar genannt werden. Die AHF führt die Arbeit für dieses Honorar durch.
3.2: Eine nicht erstattungsfähige Anzahlung muss im Voraus geleistet werden, um den von gewählten Behandlungstermin zu sichern. Die Anzahlung kann telefonisch per Karte, persönlich in bar oder per Banküberweisung geleistet werden. Solange die Anzahlung nicht erfolgt ist, bleibt der von dem Patienten gewünschte Termin für andere Patienten reservierbar.
3.3: Der Restbetrag wird am Morgen des Eingriffs gezahlt, wenn Sie mit Karte oder bar bezahlen. Banküberweisungen müssen im Voraus veranlasst werden, um sicherzustellen, dass alle Gelder bis zum gewählten Datum der Behandlung überwiesen sind.
3.4: Wir akzeptieren: Visa und MasterCard, Bargeld und Banküberweisungen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Schecks, American Express oder Laserkarten akzeptieren. Bei Kartenzahlungen muss ein Lichtbildausweis vorgelegt werden.
3.5: Wenn Sie am Tag Ihres Eingriffs mit Karte zahlen, informieren Sie bitte Ihre Bank im Voraus über die Zahlung, damit diese weiß, dass es sich um eine echte Transaktion handelt. Die Zahlung muss vor Beginn des Eingriffs freigegeben werden. Jegliche Probleme mit blockierten Transaktionen können zur Stornierung Ihres Eingriffs und zur Einbehaltung Ihrer Anzahlung führen.
Artikel 4.0: Terminvereinbarungen und Stornierungen
4.1: Eine nicht erstattungsfähige Anzahlung wird erhoben, um Ihre Buchung zu sichern. Sollten Sie stornieren, nachdem die nicht erstattungsfähige Anzahlung geleistet wurde, oder nicht zu Ihrer Behandlung erscheinen, wird die nicht erstattungsfähige Anzahlung als Stornogebühr einbehalten.
4.2: Die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig. Stornierungen aufgrund von Notfällen oder Krankheit werden von Fall zu Fall geprüft. In solchen Fällen werden wir uns stets bemühen, so flexibel wie möglich zu sein, wenn es darum geht, einen alternativen Operationstermin zu vereinbaren. Verschiebungen, die durch unvorhergesehene Ereignisse verursacht werden, werden von Fall zu Fall entschieden. In allen anderen Fällen, in denen Sie um eine Stornierung Ihrer Reservierung bitten, wird die Anzahlungssumme einbehalten.
4.3: Die AHF wird sich bemühen, dass Ihr Verfahren planmäßig abläuft. Aus Gründen, die sich unserer Kontrolle entziehen, kann es jedoch vorkommen, dass wir Ihr Verfahren kurzfristig absagen oder verschieben müssen. In diesem unwahrscheinlichen Fall werden wir uns bemühen, Sie im Voraus zu informieren. Wir bieten keine Entschädigung, wenn wir Ihre Behandlung absagen.
4.4: Die AHF behält sich das Recht vor, gebuchte Operationstermine zu ändern. Solche Änderungen sind selten und werden im besten Interesse und zur Sicherheit des Patienten vorgenommen. In dem unwahrscheinlichen Fall einer Änderung des Operationstermins werden die Anzahlung und andere Zahlungen auf den nächsten verfügbaren Termin übertragen.
4.5: AHF haftet nicht für Kosten, die sich aus Terminänderungen bei der Erbringung unserer Haartransplantationsdienstleistungen ergeben, einschließlich (aber nicht ausschließlich) Reisekosten, Unterbringungskosten, wirtschaftliche Kosten für den Kunden im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit oder dem Verlust von Verdienstmöglichkeiten.